Art. 80 KOV

1 Die Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse an einzelne Gläubiger im Sinne von Artikel 260 SchKG erfolgt unter den im vorgeschriebenen Formular festgesetzten Bedingungen.
2 Die aus der Flüssigmachung des Prozessergebnisses entstehenden Kosten dürfen nicht der allgemeinen Masse belastet werden.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bedingte Abtretung
    · 30.05.2023 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Verfrühter Schluss des Konkursverfahrens; Wirkung auf ein laufendes Verfahren zur Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse (Art. 260 SchKG)
    · 09.10.2001 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Aufforderung an den Abtretungsgläubiger zur Berichterstattung
    · 27.09.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • 22.09.2020 · 0 Zitierungen
  • Verantwortlichkeitsklage / Revisionshaftung
    HG180035
    · 31.03.2020 · 0 Zitierungen

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