Art. 63 KVV
1 Die Arzneimittelliste mit Tarif (Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KVG) wird in der Regel jährlich herausgegeben. Ihr Titel und die Fundstelle werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht.
2 Für die Aufnahme eines Arzneimittels in die Arzneimittelliste mit Tarif finden die Bestimmungen über die Spezialitätenliste sinngemäss Anwendung.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall; Magistralrezeptur12 Zitierungen
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2Kostenübernahme einer Kombinationstherapie ausserhalb der Spezialitätenliste (SL)3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Krankenversicherung KVG1 ZitierungenVSBES.2020.70· 28.02.2020 · 1 Zitierungen
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Leistungspflicht für die Magistralrezeptur Tacrolimus 0.1 mg; kein Anwendungsfall von Art. 71b i.V.m. Art. 71a KVV, sondern Prüfung der WZW-Kriterien, welche vorliegend erfüllt sind; Gutheissung.0 ZitierungenKV.2018.00115· 01.07.2019 · 0 Zitierungen
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