Art. 63 KVV

1 Die Arzneimittelliste mit Tarif (Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KVG) wird in der Regel jährlich herausgegeben. Ihr Titel und die Fundstelle werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht.
2 Für die Aufnahme eines Arzneimittels in die Arzneimittelliste mit Tarif finden die Bestimmungen über die Spezialitätenliste sinngemäss Anwendung.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall; Magistralrezeptur
    · 07.08.2018 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostenübernahme einer Kombinationstherapie ausserhalb der Spezialitätenliste (SL)
    · 02.06.2020 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Krankenversicherung KVG
    VSBES.2020.70
    · 28.02.2020 · 1 Zitierungen
  • Leistungspflicht für die Magistralrezeptur Tacrolimus 0.1 mg; kein Anwendungsfall von Art. 71b i.V.m. Art. 71a KVV, sondern Prüfung der WZW-Kriterien, welche vorliegend erfüllt sind; Gutheissung.
    KV.2018.00115
    · 01.07.2019 · 0 Zitierungen
  • · 29.09.2009 · 0 Zitierungen

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