Art. 14 LMG
Abgabe- und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke
1 Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
2 Der Bundesrat kann die Werbung für alkoholische Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, einschränken.
3 Vorbehalten bleiben Abgabe- und Werbebeschränkungen nach den folgenden Gesetzen:
- a. Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen;
- b. Alkoholgesetz vom 21. Juni 1932 .
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz. 1. Art. 53 LMG0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen
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Heilanpreisung (Colgate Dentagard mit Naturkräutern)2 Zitierungen
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VB.2004.003462 Zitierungen11.11.2004 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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