Art. 14 LMG

Abgabe- und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke

1 Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
2 Der Bundesrat kann die Werbung für alkoholische Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, einschränken.
3 Vorbehalten bleiben Abgabe- und Werbebeschränkungen nach den folgenden Gesetzen:
  1. a. Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen;
  2. b. Alkoholgesetz vom 21. Juni 1932 .

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz. 1. Art. 53 LMG
    · 19.02.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 23.06.2000 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • Heilanpreisung (Colgate Dentagard mit Naturkräutern)
    · 19.10.2006 · 2 Zitierungen
  • VB.2004.00346
    11.11.2004 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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