Art. 38 LMG

Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr

1 Der Bund vollzieht dieses Gesetz im Zusammenhang mit der Einfuhr, der Ausfuhr und der Durchfuhr.
2 Er kann im Einzelfall bestimmte Vollzugsaufgaben und den abschliessenden Entscheid dem betreffenden Kanton überlassen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 13.05.1955 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 71_IV_10
    28.01.1945 · 1 Zitierungen
  3. 3
    Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz. 1. Art. 53 LMG
    · 19.02.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 20.04.1982 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Art. 61 Abs. 4 und Art. 154 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. 1. Die für den Fall des gewerbsmässigen Inverkehrbringens gefälschter Waren obligatorisch vorgesehene Urteilspublikation hat stets unter Namensnennung zu erfolgen (Erw. 3…
    · 23.03.1962 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

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