Art. 38 LMG
Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
1 Der Bund vollzieht dieses Gesetz im Zusammenhang mit der Einfuhr, der Ausfuhr und der Durchfuhr.
2 Er kann im Einzelfall bestimmte Vollzugsaufgaben und den abschliessenden Entscheid dem betreffenden Kanton überlassen.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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12 Zitierungen
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2BGE 71_IV_101 Zitierungen28.01.1945 · 1 Zitierungen
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3Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz. 1. Art. 53 LMG0 Zitierungen
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40 Zitierungen
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5Art. 61 Abs. 4 und Art. 154 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. 1. Die für den Fall des gewerbsmässigen Inverkehrbringens gefälschter Waren obligatorisch vorgesehene Urteilspublikation hat stets unter Namensnennung zu erfolgen (Erw. 3…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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0 Zitierungen
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0 Zitierungen28.08.2006 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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