Art. 4 LMG

Lebensmittel

1 Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen sich vernünftigerweise vorhersehen lässt, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
2 Als Lebensmittel gelten auch:
  1. a. Getränke einschliesslich Wasser für den menschlichen Konsum;
  2. b. Kaugummi;
  3. c. alle Stoffe, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung, Verarbeitung oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
3 Nicht als Lebensmittel gelten:
  1. a. Futtermittel;
  2. b. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Konsum hergerichtet worden sind;
  3. c. Pflanzen vor dem Ernten;
  4. d. Arzneimittel;
  5. e. kosmetische Mittel;
  6. f. Tabak und Tabakerzeugnisse;
  7. g. Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe;
  8. h. Rückstände und Kontaminanten.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Verbot der gewerblichen Abgabe von mit Lachgas gefüllten Ballons
    · 21.03.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Risikobewertung eingezogener CBD-Öle; aufschiebende Wirkung
    · 18.01.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Verbot der gewerblichen Abgabe von mit Lachgas gefüllten Ballonen (Verfügungen vom 26. August 2021 und 19. November 2021) (BGer 2C_24/2024 vom 21. März 2024)
    VD.2022.269
    · 13.11.2023 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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