Art. 40 LMG
Forschung
1 Der Bund erforscht und beschafft die für die Anwendung dieses Gesetzes erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen.
2 Er kann Erhebungen selber oder in Zusammenarbeit mit den Kantonen durchführen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
11 Zitierungen
-
2BGE 72_IV_1600 Zitierungen01.01.1946 · 0 Zitierungen
-
3BGE 72_IV_1560 Zitierungen01.01.1946 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Lebensmittelpolizei; Angaben über Gebrauchsgegenstände (Kosmetika)1 Zitierungen
-
0 Zitierungen10.03.2016 · 0 Zitierungen
-
0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.