Sachverhalt

Die [X. AG] hatte ein Produkt namens "Jana Cosmetics Body, Straffungsgel für Problemzonen" auf den Markt gebracht. Das Kantonale Laboratorium Aargau beanstandete am 31. Mai 2001 die Angaben auf Tube, Verpackung und Beipackzettel dieses Produkts und räumte der Firma eine Frist bis zum 21. Juni 2001 ein, um die geforderten Anpassungen vorzunehmen.

Auf Einsprache der [X. AG] hin bestätigte das Kantonale Laboratorium Aargau am 3. Juli 2001 diese Verfügung. Dagegen wandte sich die [X. AG] an das Gesundheitsdepartement des Kantons Aargau, welches ihre Beschwerde am 18. August 2003 abwies. Die von der [X. AG] gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau mit Urteil vom 17. August 2004 ab.

Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 16. Dezember 2004 beantragt die [X. AG] dem Bundesgericht, das Urteil des Verwaltungsgerichts aufzuheben und festzustellen, dass die "Auslobungen" auf Tube, Kartonschachtel und Beipackzettel des Produktes gesetzeskonform seien.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat in Erwägung gezogen, dass gegen die auf der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung beruhende Verfügung des Kantonalen Labors Aargau letztinstanzlich die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht offen steht (Art. 54 des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände [Lebensmittelgesetz, LMG; SR 817.0]; Art. 97 OG in Verbindung mit Art. 5 VwVG sowie Art. 98 lit. g und Art. 98a OG).

Die kantonalen Instanzen beanstandeten beim "JANA Cosmetics Body, Straffungsgel für Problemzonen" die Verwendung folgender Formulierungen: a) Auf Tube und Verpackung: JANA Straffungsgel für Problemzonen mit dem einzigartigen, auf Wirksamkeit geprüften Aktivkomplex Perfeline. Dieser regt in Verbindung mit Massage die Mikrozirkulation an, unterstützt den Fettabbau sowie die Entwässerung und Straffung des Bindegewebes; b) auf dem Beipackzettel: ... Perfeline. In Verbindung mit Massage ist dieser Aktivkomplex bekannt für die unterstützende Wirkung beim Fettabbau sowie die…