Art. 44 LSV
Verfahren
1 Die Kantone sorgen dafür, dass die Empfindlichkeitsstufen den Nutzungszonen in den Baureglementen oder Nutzungsplänen der Gemeinden zugeordnet werden.
2 Die Empfindlichkeitsstufen werden bei der Ausscheidung oder Änderung der Nutzungszonen oder bei der Änderung der Baureglemente zugeordnet.
3 Bis zur Zuordnung bestimmen die Kantone die Empfindlichkeitsstufen im Einzelfall nach Artikel 43.
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Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Festsetzung der Empfindlichkeitsstufen für lärmvorbelastete Gebiete4 Zitierungen
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2Rechtsmittel gegen Nutzungspläne1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Bauentscheid in Sachen Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz / HSW (BGer 1C_552/2020 vom 8. Februar 2022)1 ZitierungenVD.2019.73· 30.06.2020 · 1 Zitierungen
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Baugesuch1 Zitierungen
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Ortsplanungsrevision1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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