Art. 44 LSV

Verfahren

1 Die Kantone sorgen dafür, dass die Empfindlichkeitsstufen den Nutzungszonen in den Baureglementen oder Nutzungsplänen der Gemeinden zugeordnet werden.
2 Die Empfindlichkeitsstufen werden bei der Ausscheidung oder Änderung der Nutzungszonen oder bei der Änderung der Baureglemente zugeordnet.
3 Bis zur Zuordnung bestimmen die Kantone die Empfindlichkeitsstufen im Einzelfall nach Artikel 43.
4 …

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Festsetzung der Empfindlichkeitsstufen für lärmvorbelastete Gebiete
    · 15.11.1995 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtsmittel gegen Nutzungspläne
    · 04.04.2006 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Bauentscheid in Sachen Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz / HSW (BGer 1C_552/2020 vom 8. Februar 2022)
    VD.2019.73
    · 30.06.2020 · 1 Zitierungen
  • Baugesuch
    · 25.03.2015 · 1 Zitierungen
  • Ortsplanungsrevision
    · 04.04.2006 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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