Art. 34 MSchG
Parteientschädigung
Mit dem Entscheid über den Widerspruch hat das IGE zu bestimmen, ob und in welchem Masse die Kosten der obsiegenden Partei von der unterliegenden zu ersetzen sind.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 40_II_2833 Zitierungen02.05.1914 · 3 Zitierungen
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2Gemeingut einer Marke im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG2 Zitierungen
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3Verwechselbarkeit von Marken, Art. 6 MSchG1 Zitierungen
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4Wiedereintragung einer Gesellschaft im Handelsregister0 Zitierungen
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5Markenschutz0 Zitierungen
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6BGE 53_II_5040 Zitierungen01.01.1927 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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21 Zitierungen
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17 Zitierungen
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7 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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