Sachverhalt

Die in London ansässige Firma Burberrys Ltd ist Inhaberin einer in der Schweiz seit 1914 eingetragenen und 1957 unter der Nr. 167954 erneuerten Wort-/Bildmarke. Diese Marke besteht aus einem schwarzen Rechteck mit weißem, verziertem Rand, auf dem in Weiß der Name "Burberrys" und darunter das weiße Bild eines galoppierenden Ritters auf einem Pferd abgebildet sind. Die in Altstätten ansässige Firma Paul Hubatka Söhne hat 1965 die Marke Nr. 213904 mit dem Bild eines sich aufbäumenden Ritters auf einem Pferd angemeldet. Burberrys Ltd hat die Löschung dieser Marke beantragt, da sie mit ihrer eigenen verwechselt werden könnte, aber Hubatka Söhne hat dies abgelehnt. Das Handelsgericht St. Gallen hat den Antrag von Burberrys Ltd abgelehnt, da die beiden Marken sich ausreichend unterscheiden. Burberrys Ltd hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

Erwägungen

Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass die beiden Marken trotz Detailunterschieden leicht verwechselt werden können. Das Bild des Ritters zu Pferd, das den wesentlichen Bestandteil beider Marken bildet, hinterlässt beim durchschnittlichen Verbraucher einen ähnlichen Gesamteindruck, der sich nur an den charakteristischen Merkmalen und nicht an Nebendetails orientiert. Die Tatsache, dass die Marke von Burberrys zusätzlich das Wort "Burberrys" enthält,…