Art. 24 MSchG

Genehmigung des Reglements

Das Reglement muss vom IGE genehmigt werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 23 erfüllt sind.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 6 bis, 24 MSchG, Markenrechtsverletzung. a) Auch wer im Auslande an einer Marke berechtigt ist, darf sie in der Schweiz nur benützen, wenn der inländische Inhaber oder mindestens einer von mehreren solchen es ihm g…
    · 04.10.1960 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 78_II_164
    12.02.1952 · 14 Zitierungen
  3. 3
    Marken-, Wettbewerbs- und Namenrecht
    · 15.11.1966 · 10 Zitierungen
  4. 4
    Zulässigkeit der Berufung (Erw
    · 01.04.1969 · 5 Zitierungen
  5. 5
    Verwechselbarkeit von Marken, Art. 6 MSchG
    · 19.12.1967 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 13.03.1959 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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