Art. 24 MSchG
Genehmigung des Reglements
Das Reglement muss vom IGE genehmigt werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 23 erfüllt sind.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 6 bis, 24 MSchG, Markenrechtsverletzung. a) Auch wer im Auslande an einer Marke berechtigt ist, darf sie in der Schweiz nur benützen, wenn der inländische Inhaber oder mindestens einer von mehreren solchen es ihm g…18 Zitierungen
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2BGE 78_II_16414 Zitierungen12.02.1952 · 14 Zitierungen
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3Marken-, Wettbewerbs- und Namenrecht10 Zitierungen
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4Zulässigkeit der Berufung (Erw5 Zitierungen
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5Verwechselbarkeit von Marken, Art. 6 MSchG5 Zitierungen
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65 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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