Art. 4 MSchG
Eintragung zugunsten Nutzungsberechtigter
Keinen Schutz geniessen ferner Marken, die ohne Zustimmung des Inhabers auf den Namen von Agenten, Vertretern oder anderen zum Gebrauch Ermächtigten eingetragen werden oder die nach Wegfall der Zustimmung im Register eingetragen bleiben.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Agentenmarke; Art. 4 MSchG11 Zitierungen
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2Agentenmarke7 Zitierungen
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3Fabrik- und Handelsmarken. a) Art. 2 MSchG3 Zitierungen
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4Agentenmarke2 Zitierungen
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5Markenrecht2 Zitierungen
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6Verwechselbarkeit von Marken, Art. 6 MSchG1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen08.08.2011 · 5 Zitierungen
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Obergericht / Handelsgericht / 1. Kammer — HOR.2020.163 ZitierungenHOR.2020.16· 25.04.2023 · 3 Zitierungen
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Obergericht / Handelsgericht / 1. Kammer — HSU.2019.1492 ZitierungenHSU.2019.149· 20.01.2020 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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