Art. 6 MSchG

Hinterlegungspriorität

Das Markenrecht steht demjenigen zu, der die Marke zuerst hinterlegt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 78_II_379
    14.10.1952 · 24 Zitierungen
  2. 2
    Firmenrechtlicher und markenrechtlicher Schutz eines im Verkehr durchgesetzten Zeichens oder Zeichenbestandteils; Defensivmarke
    · 25.01.2001 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verwechselbarkeit der Marken BIC und BIG-PEN für Kugelschreiber; Art. 6 MSchG (Erw. 2)
    · 21.02.1961 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Gemeingut einer Marke im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG
    · 17.11.1967 · 14 Zitierungen
  5. 5
    · 25.06.1956 · 14 Zitierungen
  6. 6
    Verwechselbarkeit von Wortmarken, Art. 6 MSchG
    · 28.10.1958 · 13 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 30.05.2008 · 3 Zitierungen
  • 07.06.2001 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.