Art. 6 MSchG
Hinterlegungspriorität
Das Markenrecht steht demjenigen zu, der die Marke zuerst hinterlegt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 78_II_37924 Zitierungen14.10.1952 · 24 Zitierungen
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2Firmenrechtlicher und markenrechtlicher Schutz eines im Verkehr durchgesetzten Zeichens oder Zeichenbestandteils; Defensivmarke19 Zitierungen
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3Verwechselbarkeit der Marken BIC und BIG-PEN für Kugelschreiber; Art. 6 MSchG (Erw. 2)19 Zitierungen
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4Gemeingut einer Marke im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG14 Zitierungen
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514 Zitierungen
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6Verwechselbarkeit von Wortmarken, Art. 6 MSchG13 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen30.05.2008 · 3 Zitierungen
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3 Zitierungen07.06.2001 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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