Art. 59 MVG
Genugtuung
1 Bei erheblicher Körperverletzung kann dem Verletzten und ausnahmsweise auch den nächsten Angehörigen, im Todesfall den Angehörigen des Getöteten, eine angemessene Geldsumme als Genugtuung zugesprochen werden, sofern besondere Umstände vorliegen.
2 Die Integritätsschadenrente schliesst Genugtuungsleistungen aus.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 48 Abs. 1, Art. 49 Abs. 1 und 2 sowie Art. 59 MVG, Art. 25 Abs. 1 und 2 MVV. - Die dauerhaften Beeinträchtigungen der Integrität, die keine Verminderung von Lebensfunktionen nach sich ziehen, geben ebenfalls Anspru…2 Zitierungen
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2Unterhaltsbeiträge; massgebendes Einkommen0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen15.09.2008 · 1 Zitierungen
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Rückfall verneint, daher keine Prüfung IGE und Rente, nachdem sechs Jahre zuvor Fallabschluss bei voller Arbeitsfähigkeit formlos mitgeteilt und nicht interveniert, als Antrag auf IGE unbehandelt blieb; Anwendbarkeit von Art. 24 Abs. 1 ATSG und BGE 121 V 195 bejaht (von BGer weiterhin offengelassen, vgl. 8C_557/2019, 8C_573/2019 vom 20.1.2020), Verwirkung (BGE 8C_653/2020)0 ZitierungenUV.2019.00161· 26.08.2020 · 0 Zitierungen
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Militärversicherung (Arbeitsunfähigkeit)0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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