Art. 94 OG
Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung
Gegen das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern eines anfechtbaren Entscheids kann Beschwerde geführt werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Abweisung dieses Antrages.2 Zitierungen
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2Persönliche Freiheit (Art. 10 BV, Art. 8 EMRK); Art. 7 Abs. 1 des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (KRK)0 Zitierungen
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4Zuständigkeit des Bundesgerichts zur Beurteilung von Ansprüchen auf Ersatz des durch den Vollzug dieser Verfügungen verursachten Schadens (Erw. 1 und 2)0 Zitierungen
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5BGE 58_II_4420 Zitierungen01.01.1932 · 0 Zitierungen
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6BGE 52_II_970 Zitierungen01.01.1926 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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ist die Frage, ob der1 Zitierungen
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1 Zitierungen04.03.2002 · 1 Zitierungen
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unentgeltliche Rechtspflege für eine kantonale0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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