Art. 6 OHG

Berücksichtigung der Einnahmen bei den übrigen Leistungen

1 Anspruch auf Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe Dritter und auf Entschädigung besteht nur, wenn die anrechenbaren Einnahmen des Opfers oder seiner Angehörigen das Vierfache des massgebenden Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf nach Artikel 10 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) nicht übersteigen.
2 Die anrechenbaren Einnahmen der anspruchsberechtigten Person berechnen sich nach Artikel 11 ELG; massgeblich sind die voraussichtlichen Einnahmen nach der Straftat.
3 Die Genugtuung wird unabhängig von den Einnahmen der anspruchsberechtigten Person ausgerichtet.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Präzisierung der Rechtsprechung); bei Ansteckung des Opfers mit dem HI-Virus und späterem Ausbruch von AIDS (E. 6 u. 7).
    · 30.06.2000 · 17 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Vorschuss auf Entschädigung und Genugtuung
    · 07.03.2007 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Nach einem ersten Rückweisungsurteil vom 27. Januar 2021 wurde im zweiten Urteil vom 9. September 2022 festgestellt, dass der Beschwerdeführer die Opfereigenschaft erfülle, und die Sache zur genauen Festlegung der Höhe der Kostenvergütungen an die Opferhilfestelle zurückgewiesen. Eine Abklärung bei der SPO betreffend Vorliegen einer Straftat ist daher nicht zielführend. Der Beschwerdeführer hat zur Durchsetzung seiner Ansprüche im Haftpflichtverfahren im Sinne einer längerfristigen Hilfe Anspruch auf die Vergütung der Kosten eines Parteigutachtens im Betrag von maximal Fr. 3'000.--. Teilweise Gutheissung.
    OH.2024.00002
    · 14.08.2025 · 1 Zitierungen
  • Opferhilfe; Übernahme der Anwaltskosten
    · 08.05.2013 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.