Art. 107 CO
Unter Fristansetzung
1 Wenn sich ein Schuldner bei zweiseitigen Verträgen im Verzuge befindet, so ist der Gläubiger berechtigt, ihm eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen oder durch die zuständige Behörde ansetzen zu lassen.
2 Wird auch bis zum Ablaufe dieser Frist nicht erfüllt, so kann der Gläubiger immer noch auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen Verspätung klagen, statt dessen aber auch, wenn er es unverzüglich erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten und entweder Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlangen oder vom Vertrage zurücktreten.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
126 citations
-
2Werkvertrag; mangelhafte Erstellung des Werks während der Ausführung (Art. 366 Abs. 2 OR)17 citations
-
3Rechtsfolgen der Mahnung (E. 1a). 2. Fristansetzung und Ausübung des Wahlrechts durch den Gläubiger; Angemessenheit der Nachfrist (E. 1b). 3. Schweigen auf eine vorzeitige Kündigung darf nicht als Zustimmung ausgelegt w…13 citations
-
4BGE 69_II_24313 citations01/01/1943 · 13 citations
-
5Werkvertrag; Folge der Weigerung des Unternehmers, seiner Verpflichtung zur Verbesserung des mangelhaften Werkes nachzukommen (Art. 368 Abs. 2 OR)12 citations
-
6BGE 76_II_30012 citations10/24/1950 · 12 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Werklohnforderung9 citations
-
9 citations06/23/2004 · 9 citations de
-
6 citations06/10/2013 · 6 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.