Art. 15 OR
Kann eine Person nicht unterschreiben, so ist es, mit Vorbehalt der Bestimmungen über den Wechsel, gestattet, die Unterschrift durch ein beglaubigtes Handzeichen zu ersetzen oder durch eine öffentliche Beurkundung ersetzen zu lassen.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 45_II_1353 Zitierungen01.01.1919 · 3 Zitierungen
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2BGE 46_II_112 Zitierungen01.01.1920 · 2 Zitierungen
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3Form beim öffentlichen Testament (Art. 501 f. ZGB)0 Zitierungen
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4BGE 46_II_70 Zitierungen01.01.1920 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Pfändung0 ZitierungenBEZ.2023.49· 20.10.2023 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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