Art. 169 CO
Einreden des Schuldners
1 Einreden, die der Forderung des Abtretenden entgegenstanden, kann der Schuldner auch gegen den Erwerber geltend machen, wenn sie schon zu der Zeit vorhanden waren, als er von der Abtretung Kenntnis erhielt.
2 Ist eine Gegenforderung des Schuldners in diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewesen, so kann er sie dennoch zur Verrechnung bringen, wenn sie nicht später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Verrechnung einer gepfändeten Forderung9 citations
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2BGE 44_II_2553 citations01/01/1918 · 3 citations
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3Definitive Rechtsöffnung und Zession2 citations
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4Rechtsmissbrauch und Vertragsumgehung (Art. 2 ZGB)2 citations
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5Arrestierung eines Kontokorrentguthabens. 1. Die Saldierung des Kontos gegenüber dem Betreibungsamt hat keine Neuerung im Sinne von Art. 117 Abs. 2 OR zur Folge (Erw. 3). 2. Wird ein Kontokorrentguthaben arrestiert, so…2 citations
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6Passivlegitimation bei der Abänderungsklage für Kindesunterhalt im Bevorschussungsfall; Gegenstand der Subrogation; das bevorschussende Gemeinwesen ist aus materiellen Gründen nicht passivlegitimiert (Änderung der Recht…1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Rückforderungsklage2 citations
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Entscheid Kantonsgericht, 24.05.20171 citationsFO.2015.18· 05/24/2017 · 1 citations de
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OG.2013.000601 citations01/24/2014 · 1 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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