Art. 231 OR
1 Der Bietende ist nach Massgabe der Versteigerungsbedingungen an sein Angebot gebunden.
2 Er wird, falls diese nichts anderes bestimmen, frei, wenn ein höheres Angebot erfolgt oder sein Angebot nicht sofort nach dem üblichen Aufruf angenommen wird.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Schriftliches Steigerungsangebot (Art. 58 Abs. 4 VZG)0 Zitierungen
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2BGE 40_II_4960 Zitierungen03.07.1914 · 0 Zitierungen
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3BGE 37_II_3110 Zitierungen27.05.1911 · 0 Zitierungen
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4BGE 35_II_1060 Zitierungen27.03.1909 · 0 Zitierungen
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5BGE 32_II_7390 Zitierungen14.12.1906 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen26.04.2002 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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