Art. 241 OR

1 Eine Schenkung entgegennehmen und rechtsgültig erwerben kann auch ein Handlungsunfähiger, wenn er urteilsfähig ist.
2 Die Schenkung ist jedoch nicht erworben oder wird aufgehoben, wenn der gesetzliche Vertreter deren Annahme untersagt oder die Rückleistung anordnet.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Entscheid Handelsgericht, 01.12.2017
    HG.2017.153
    · 01.12.2017 · 0 Zitierungen
  • Grundbuchanmeldung
    · 04.03.2010 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

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