Art. 259b CO

Kennt der Vermieter einen Mangel und beseitigt er ihn nicht innert angemessener Frist, so kann der Mieter:
  1. a. fristlos kündigen, wenn der Mangel die Tauglichkeit einer unbeweglichen Sache zum vorausgesetzten Gebrauch ausschliesst oder erheblich beeinträchtigt oder wenn der Mangel die Tauglichkeit einer beweglichen Sache zum vorausgesetzten Gebrauch vermindert;
  2. b. auf Kosten des Vermieters den Mangel beseitigen lassen, wenn dieser die Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch zwar vermindert, aber nicht erheblich beeinträchtigt.

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 08/17/2001 · 8 citations de Summary
  • Miete; fristlose Kündigung wegen Mängeln; Bindung an den Rückweisungsentscheid
    · 07/16/2019 · 4 citations de
  • Mietvertrag; Mängel; Herabsetzung des Mietzinses
    · 03/22/2006 · 4 citations de

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