Art. 264 CO
1 Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt; dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
2 Andernfalls muss er den Mietzins bis zu dem Zeitpunkt leisten, in dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann.
3 Der Vermieter muss sich anrechnen lassen, was er:
- a. an Auslagen erspart und b. durch anderweitige Verwendung der Sache gewinnt oder absichtlich zu gewinnen unterlassen hat.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Vorzeitige Rückgabe der Mietsache; Umstände, welche den Vermieter berechtigen, einen vom Mieter vorgeschlagenen Ersatzmieter abzulehnen21 citations
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2Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung10 citations
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3Zahlungsfähigkeit des Ersatzmieters5 citations
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4Lohnpfändung, Notbedarf, Wohnkosten4 citations
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5BGE 67_II_1392 citations06/10/1941 · 2 citations
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6Betreibung während des Konkursverfahrens (Art. 206 SchKG)0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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14 citations08/19/2002 · 14 citations de
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Early return of the rented property3 citations
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Obergericht / Zivilgericht / 5. Zivilkammer — ZSU.2022.2223 citationsZSU.2022.222· 02/13/2023 · 3 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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