Art. 28 CO
1 Ist ein Vertragschliessender durch absichtliche Täuschung seitens des andern zu dem Vertragsabschlusse verleitet worden, so ist der Vertrag für ihn auch dann nicht verbindlich, wenn der erregte Irrtum kein wesentlicher war.
2 Die von einem Dritten verübte absichtliche Täuschung hindert die Verbindlichkeit für den Getäuschten nur, wenn der andere zur Zeit des Vertragsabschlusses die Täuschung gekannt hat oder hätte kennen sollen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Aufhebung eines öffentlichrechtlichen Arbeitsvertrags wegen Willensmangels73 citations
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2Streitwert (Art. 46 OG)67 citations
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3Aberkennungsklage in einer Betreibung auf Sicherheitsleistung (Art. 38 und 83 Abs. 2 SchKG); Sicherstellung einer Forderung als "Gegenleistung" für ein Stillhalten des Gläubigers; kommt dem Bestand der zu sichernden For…47 citations
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4Anfechtung einer gerichtlich genehmigten Scheidungskonvention wegen Irrtums und Täuschung41 citations
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5Vertragsrechtliche Auswirkungen einer Beamtenbestechung36 citations
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6Freiwillige öffentliche Versteigerung; Wegbedingung der Sachgewährleistung (Art. 234 Abs. 3 OR)17 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Forderung, Täuschung11 citations
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10 citations
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Vergleich; Täuschung9 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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