Art. 31 CO

Aufhebung des Mangels durch Genehmigung des Vertrages

1 Wenn der durch Irrtum, Täuschung oder Furcht beeinflusste Teil binnen Jahresfrist weder dem anderen eröffnet, dass er den Vertrag nicht halte, noch eine schon erfolgte Leistung zurückfordert, so gilt der Vertrag als genehmigt.
2 Die Frist beginnt in den Fällen des Irrtums und der Täuschung mit der Entdeckung, in den Fällen der Furcht mit deren Beseitigung.
3 Die Genehmigung eines wegen Täuschung oder Furcht unverbindlichen Vertrages schliesst den Anspruch auf Schadenersatz nicht ohne weiteres aus.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Beweislast (E. 2a und b). 2. Im Falle einer Täuschung darf der Richter sich nicht damit begnügen, die Entdeckung des Irrtums festzustellen, und auch nicht leichthin auf eine vorbehaltlose Genehmigung des Vertrages schli…
    · 06/22/1982 · 37 citations Summary
  2. 2
    Grundlagenirrtum des Käufers
    · 06/07/1988 · 31 citations Summary
  3. 3
    Vertragsrechtliche Auswirkungen einer Beamtenbestechung
    · 02/21/2003 · 27 citations Summary
  4. 4
    Streitwert (Art. 46 OG)
    · 05/22/1990 · 21 citations Summary
  5. 5
    Unverjährbarkeit der Einrede der Täuschung (Art. 60 Abs. 3 OR); Verhältnis zwischen Ansprüchen aus kaufrechtlicher Sachgewährleistung und Vertragsanfechtung wegen Willensmängeln
    · 12/14/2000 · 20 citations
  6. 6
    Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder Täuschung (Art. 23 ff
    · 10/30/2001 · 14 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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