Art. 319 CO
Begriff
1 Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes, der nach Zeitabschnitten (Zeitlohn) oder nach der geleisteten Arbeit (Akkordlohn) bemessen wird.
2 Als Einzelarbeitsvertrag gilt auch der Vertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer zur regelmässigen Leistung von stunden-, halbtage- oder tageweiser Arbeit (Teilzeitarbeit) im Dienst des Arbeitgebers verpflichtet.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Art. 5 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 1 AHVG, Art. 6 ff33 citations
-
2Den die Lohnzahlung verweigernden Arbeitgeber trifft die Beweislast für das Erlöschen seiner Lohnschuld (E. 3)28 citations
-
3Art. 1 Abs. 1 UVG: Begriff des Arbeitnehmers26 citations
-
4"Arbeit auf Abruf" (Art. 319 und 320 Abs. 2 OR; Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe)24 citations
-
5Treuepflicht von geschäftsleitenden Organen einer Aktiengesellschaft im Arbeitsverhältnis22 citations
-
6Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Vizedirektor22 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Employment Contract23 citations
-
Qualifizierung des Vertragsverhältnisses; fristlose Entlassung; Lohn21 citations
-
Arbeitsvertrag; Teilzeit15 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.