Art. 32 CO
Wirkung der Vertretung
1 Wenn jemand, der zur Vertretung eines andern ermächtigt ist, in dessen Namen einen Vertrag abschliesst, so wird der Vertretene und nicht der Vertreter berechtigt und verpflichtet.
2 Hat der Vertreter bei dem Vertragsabschlusse sich nicht als solcher zu erkennen gegeben, so wird der Vertretene nur dann unmittelbar berechtigt oder verpflichtet, wenn der andere aus den Umständen auf das Vertretungsverhältnis schliessen musste, oder wenn es ihm gleichgültig war, mit wem er den Vertrag schliesse.
3 Ist dies nicht der Fall, so bedarf es einer Abtretung der Forderung oder einer Schuldübernahme nach den hierfür geltenden Grundsätzen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Stellvertretung; Vertrauenshaftung (Art. 33 Abs. 3 OR)56 citations
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2Pflicht zur Begründung der Rechtsverletzungen; Willenserklärung durch einen Vertreter26 citations
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3Interne Schiedsgerichtsbarkeit; Rechtsmittelverzicht18 citations
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4Persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; faktisches Organ; Vollmacht16 citations
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5Anscheinsbevollmächtigung11 citations
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610 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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8 citations05/03/2010 · 8 citations de
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8 citations05/14/2002 · 8 citations de
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6 citations03/13/2015 · 6 citations de
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