Art. 328 CO

im Allgemeinen

1 Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen.
2 Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Missbräuchliche Kündigung; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
    · 12/20/2005 · 141 citations Summary
  2. 2
    Mobbing; missbräuchliche Kündigung; Persönlichkeitsverletzung; Genugtuung (Art. 336 OR, Art. 328 OR und Art. 49 OR)
    · 10/13/1998 · 109 citations
  3. 3
    Arbeitsvertrag; missbräuchliche Kündigung; Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts
    · 09/07/2004 · 35 citations Summary
  4. 4
    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers
    · 02/08/2006 · 24 citations Summary
  5. 5
    · 12/17/2002 · 21 citations Summary
  6. 6
    Ungerechtfertigte Entlassung (Art. 337c OR); Verletzung der Persönlichkeitsrechte (Art. 328 OR); entgangener Gewinn (Art. 97 OR)
    · 04/22/2009 · 10 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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