Art. 334 CO

1 Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung.
2 Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis.
3 Nach Ablauf von zehn Jahren kann jede Vertragspartei ein auf längere Dauer abgeschlossenes befristetes Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats kündigen.

Leading decisions 6

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    Arbeitsvertrag: Rückruf von einem Auslandeinsatz; fristlose Auflösung; Kündigungsfrist. - Wird ein Arbeitnehmer aufgrund eines vertraglichen Rückrufsrechtes des Arbeitgebers vorzeitig von einem Auslandeinsatz zurückgeru…
    · 04/03/1990 · 4 citations Summary
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    · 01/12/1994 · 3 citations Summary
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    · 10/11/1983 · 2 citations Summary
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    Verträge der Mitarbeiterbeteiligung; Mitarbeiteroption; Arbeitnehmerschutz; Art. 19 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 1 OR; Art. 27 Abs. 2 ZGB
    · 04/08/2004 · 1 citations Summary
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    Konsensuale Auflösung der Vereinsmitgliedschaft
    · 09/25/2008 · 0 citations Summary
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    Übertritt von der Kollektiv- in die Einzelversicherung (Art. 5bis Abs. 4 KUVG). - Frist zum Übertritt in die Einzelversicherung. - Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Austritt aus der Kollektivversicherung: Gültigke…
    · 04/23/1976 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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