Art. 334 CO
1 Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung.
2 Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis.
3 Nach Ablauf von zehn Jahren kann jede Vertragspartei ein auf längere Dauer abgeschlossenes befristetes Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats kündigen.
Leading decisions 6
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1Arbeitsvertrag: Rückruf von einem Auslandeinsatz; fristlose Auflösung; Kündigungsfrist. - Wird ein Arbeitnehmer aufgrund eines vertraglichen Rückrufsrechtes des Arbeitgebers vorzeitig von einem Auslandeinsatz zurückgeru…4 citations
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3Art. 334 Abs. 2 OR, Probezeit2 citations
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4Verträge der Mitarbeiterbeteiligung; Mitarbeiteroption; Arbeitnehmerschutz; Art. 19 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 1 OR; Art. 27 Abs. 2 ZGB1 citations
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5Konsensuale Auflösung der Vereinsmitgliedschaft0 citations
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6Übertritt von der Kollektiv- in die Einzelversicherung (Art. 5bis Abs. 4 KUVG). - Frist zum Übertritt in die Einzelversicherung. - Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Austritt aus der Kollektivversicherung: Gültigke…0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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8 citations06/27/2000 · 8 citations de
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6 citations
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5 citations06/08/2001 · 5 citations de
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