Art. 337c CO
bei ungerechtfertigter Entlassung
1 Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, so hat dieser Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit beendigt worden wäre.
2 Der Arbeitnehmer muss sich daran anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart hat und was er durch anderweitige Arbeit verdient oder zu verdienen absichtlich unterlassen hat.
3 Der Richter kann den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zu bezahlen, die er nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände festlegt; diese Entschädigung darf jedoch den Lohn des Arbeitnehmers für sechs Monate nicht übersteigen.
Leading decisions 6
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1Wichtiger Grund für eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses110 citations
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2Verbot der Kumulierung der Entschädigungen für missbräuchliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Art. 336a OR) und für ungerechtfertigte fristlose Entlassung (Art. 337c Abs. 3 OR)78 citations
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3Treuepflicht von geschäftsleitenden Organen einer Aktiengesellschaft im Arbeitsverhältnis76 citations
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468 citations
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5Art. 5 Abs. 2 AHVG: Massgebender Lohn51 citations
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6Mitverschulden des Arbeitnehmers50 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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19 citations
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fristlose Kündigung16 citations
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Frim employment contract; immediate termination14 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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