Art. 340 CO

1 Der handlungsfähige Arbeitnehmer kann sich gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sich jeder konkurrenzierenden Tätigkeit zu enthalten, insbesondere weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft tätig zu sein oder sich daran zu beteiligen.
2 Das Konkurrenzverbot ist nur verbindlich, wenn das Arbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gewährt und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnte.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Wirksamkeit eines Konkurrenz- und Abwerbeverbots
    · 02/20/2004 · 28 citations Summary
  2. 2
    Gültigkeit eines Konkurrenzverbotes
    · 01/10/2012 · 21 citations Summary
  3. 3
    Anforderungen der Schriftlichkeit an den Inhalt einer arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbotsklausel
    · 04/02/2019 · 5 citations Summary
  4. 4
    Arbeitsvertrag; Konkurrenzverbot; Karenzentschädigung
    · 06/26/2025 · 0 citations
  5. 5
    · 02/02/1983 · 0 citations Summary
  6. 6
    Haftung des Beamten gegenüber dem Bund (Verantwortlichkeitsgesetz vom 14
    · 06/03/1960 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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