Art. 340c CO
1 Das Konkurrenzverbot fällt dahin, wenn der Arbeitgeber nachweisbar kein erhebliches Interesse mehr hat, es aufrecht zu erhalten.
2 Das Verbot fällt ferner dahin, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, ohne dass ihm der Arbeitnehmer dazu begründeten Anlass gegeben hat, oder wenn es dieser aus einem begründeten, vom Arbeitgeber zu verantwortenden Anlass auflöst.
Leading decisions 6
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1Wirksamkeit eines Konkurrenz- und Abwerbeverbots27 citations
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2Art. 328 Abs. 1 OR, Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers. 1. Der Arbeitnehmer verwirkt das Recht, sich auf einen Auflösungsgrund zu berufen, in der Regel nicht dadurch, dass er nicht innerhalb einer kurz bemessen…8 citations
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3Dahinfallen des Konkurrenzverbotes nach Art. 360 Abs. 2 aOR5 citations
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4Vorsorgliches Arbeitsverbot. 1. Art. 87 OG4 citations
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5Arbeitsvertrag; Konkurrenzverbot; Karenzentschädigung0 citations
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6Missbräuchliche Kündigung, Entlassung eines gewählten Arbeitnehmervertreters0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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9 citations
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6 citations
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6 citations07/31/2008 · 6 citations de
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