Art. 344 OR

Durch den Lehrvertrag verpflichten sich der Arbeitgeber, die lernende Person für eine bestimmte Berufstätigkeit fachgemäss zu bilden, und die lernende Person, zu diesem Zweck Arbeit im Dienst des Arbeitgebers zu leisten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Lehrvertrag (Art. 344 ff
    · 07.09.2006 · 5 Zitierungen
  2. 2
    Versicherungsfähigkeit von Lehrlingen. - Die Sonderregelung gemäss Art. 3 Abs. 1 AlVV kann nicht Anwendung finden auf Personen, die sich erst nach Abschluss der Lehre bei einer Arbeitslosenversicherungskasse anmelden
    · 03.12.1976 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Arbeitsrechtliche Klagen; doppelrelevante Tatsachen
    · 22.11.2010 · 1 Zitierungen
  4. 4
    BGE 72_IV_4
    01.01.1946 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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