Art. 344 OR
Durch den Lehrvertrag verpflichten sich der Arbeitgeber, die lernende Person für eine bestimmte Berufstätigkeit fachgemäss zu bilden, und die lernende Person, zu diesem Zweck Arbeit im Dienst des Arbeitgebers zu leisten.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Lehrvertrag (Art. 344 ff5 Zitierungen
-
2Versicherungsfähigkeit von Lehrlingen. - Die Sonderregelung gemäss Art. 3 Abs. 1 AlVV kann nicht Anwendung finden auf Personen, die sich erst nach Abschluss der Lehre bei einer Arbeitslosenversicherungskasse anmelden4 Zitierungen
-
3Arbeitsrechtliche Klagen; doppelrelevante Tatsachen1 Zitierungen
-
4BGE 72_IV_40 Zitierungen01.01.1946 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
3 Zitierungen07.09.2006 · 3 Zitierungen
-
Entzug der Bildungsbewilligung1 Zitierungen
-
1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.