Art. 352 CO

1 Der Heimarbeitnehmer hat mit der übernommenen Arbeit rechtzeitig zu beginnen, sie bis zum verabredeten Termin fertigzustellen und das Arbeitserzeugnis dem Arbeitgeber zu übergeben.
2 Wird aus Verschulden des Heimarbeitnehmers die Arbeit mangelhaft ausgeführt, so ist er zur unentgeltlichen Verbesserung des Arbeitserzeugnisses verpflichtet, soweit dadurch dessen Mängel behoben werden können.

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  1. 1
    Beendigung des Dienstvertrages aus wichtigen Gründen. 1. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag vorzeitig gestützt auf Art. 352 OR beendet werden darf (Erw. 2a); ihre Anwendung auf den vorliegenden Fall (Erw. 2b und 3…
    · 06/15/1971 · 4 citations Summary
  2. 2
    Dienstvertrag, Konkurrenzverbot, Konventionalstrafe
    · 03/24/1956 · 4 citations
  3. 3
    Alleinvertretungsvertrag; Auflösung durch einseitige Erklärung
    · 01/22/1963 · 2 citations
  4. 4
    BGE 60_II_335
    01/01/1934 · 2 citations
  5. 5
    BGE 57_II_328
    01/01/1931 · 2 citations
  6. 6
    BGE 56_II_274
    07/01/1930 · 2 citations

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