Art. 364 CO

Im Allgemeinen

1 Der Unternehmer haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis.
2 Er ist verpflichtet, das Werk persönlich auszuführen oder unter seiner persönlichen Leitung ausführen zu lassen, mit Ausnahme der Fälle, in denen es nach der Natur des Geschäftes auf persönliche Eigenschaften des Unternehmers nicht ankommt.
3 Er hat in Ermangelung anderweitiger Verabredung oder Übung für die zur Ausführung des Werkes nötigen Hilfsmittel, Werkzeuge und Gerätschaften auf seine Kosten zu sorgen.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Werkvertrag; Sachgewährleistung des Unternehmers; Weisung des Bestellers hinsichtlich des Beizugs eines Unterakkordanten; Bestimmung des Herabsetzungsbetrages (Art. 368 und 369 OR). 1. Weisung des Bestellers über den Be…
    · 06/06/1990 · 4 citations Summary
  2. 2
    Werkvertrag, Art. 363 ff
    · 11/12/1968 · 3 citations Summary
  3. 3
    Art. 160 Abs. 2, Art. 372 OR. 1. Die für Nichteinhaltung der Erfüllungszeit vereinbarte Konventionalstrafe geht unter, wenn der Besteller sie nicht spätestens bei der Ablieferung des Werkes geltend macht. 2. Anders verh…
    · 10/26/1971 · 1 citations Summary
  4. 4
    Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf eine Drittperson
    · 11/13/2020 · 0 citations Summary
  5. 5
    Einhaltung einer Bauverpflichtung
    · 01/25/1977 · 0 citations
  6. 6
    Werkvertrag über die Erstellung einer Zentralheizungsanlage
    · 06/11/1968 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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