Art. 403 OR

1 Haben mehrere Personen gemeinsam einen Auftrag gegeben, so haften sie dem Beauftragten solidarisch.
2 Haben mehrere Personen einen Auftrag gemeinschaftlich übernommen, so haften sie solidarisch und können den Auftraggeber, soweit sie nicht zur Übertragung der Besorgung an einen Dritten ermächtigt sind, nur durch gemeinschaftliches Handeln verpflichten.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verzugszins und Schadenszins
    · 13.08.2004 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 58_II_429
    01.01.1932 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Forderung
    ZKBER.2024.9
    · 27.05.2025 · 1 Zitierungen
  • Werkvertrag; Mängel; Verzugszins
    · 13.08.2004 · 1 Zitierungen
  • Auftrag
    · 10.02.2026 · 0 Zitierungen

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