Art. 418a CO
1 Agent ist, wer die Verpflichtung übernimmt, dauernd für einen oder mehrere Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in ihrem Namen und für ihre Rechnung abzuschliessen, ohne zu den Auftraggebern in einem Arbeitsverhältnis zu stehen.
2 Auf Agenten, die als solche bloss im Nebenberuf tätig sind, finden die Vorschriften dieses Abschnittes insoweit Anwendung, als die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Die Vorschriften über das Delcredere, das Konkurrenzverbot und die Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen dürfen nicht zum Nachteil des Agenten wegbedungen werden.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Agenturvertrag mit Alleinvertretungsrecht (Art. 418a ff7 citations
-
2
-
3Agenturvertrag, Entschädigung für die Kundschaft. 1. Art. 418b Abs. 2 OR4 citations
-
4Zweiseitiger Vertrag auf Arbeitsleistung. 1. Art. 394 Abs. 2 OR schliesst einen Vertrag auf Arbeitsleistung sui generis aus (E. 1). 2. Arbeitsleistungen und andere Verpflichtungen, die einen Vertrag weder als einfache G…2 citations
-
5Steuerausnahme für die "Vermittlung" im Finanzbereich; Bestätigung der Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung1 citations
-
6Know-how- und Lizenzvertrag, Haftung aus mangelhafter Anleitung zum technischen Handeln1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
5 citations10/07/2010 · 5 citations de
-
3 citations06/11/2002 · 3 citations de
-
fristlose Vertragskündigung1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.