Art. 418u CO
Entschädigung für die Kundschaft
1 Hat der Agent durch seine Tätigkeit den Kundenkreis des Auftraggebers wesentlich erweitert, und erwachsen diesem oder seinem Rechtsnachfolger aus der Geschäftsverbindung mit der geworbenen Kundschaft auch nach Auflösung des Agenturverhältnisses erhebliche Vorteile, so haben der Agent oder seine Erben, soweit es nicht unbillig ist, einen unabdingbaren Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
2 Dieser Anspruch beträgt höchstens einen Nettojahresverdienst aus diesem Vertragsverhältnis, berechnet nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre oder, wenn das Verhältnis nicht so lange gedauert hat, nach demjenigen der ganzen Vertragsdauer.
3 Kein Anspruch besteht, wenn das Agenturverhältnis aus einem Grund aufgelöst worden ist, den der Agent zu vertreten hat.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Agenturvertrag mit Alleinvertretungsrecht (Art. 418a ff13 citations
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2Agenturvertrag, Entschädigung für die Kundschaft. 1. Art. 418b Abs. 2 OR13 citations
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3Alleinvertretungsvertrag; Kundschaftsentschädigung10 citations
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4Anspruch des Agenten auf Kundschaftsentschädigung (Art. 418u OR)9 citations
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5Art. 418u Abs. 1 OR, Verweigerung des Anspruchs auf Kundschaftsentschädigung wegen Unbilligkeit5 citations
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6Schiedsfähigkeit2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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2 citations05/02/2000 · 2 citations de
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Claim1 citationsHG200177· 08/23/2022 · 1 citations de
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Claim1 citationsLB170001· 11/23/2017 · 1 citations de
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