Art. 422 CO

Geschäftsführung im Interesse des Geschäftsherrn

1 Wenn die Übernahme einer Geschäftsbesorgung durch das Interesse des Geschäftsherrn geboten war, so ist dieser verpflichtet, dem Geschäftsführer alle Verwendungen, die notwendig oder nützlich und den Verhältnissen angemessen waren, samt Zinsen zu ersetzen und ihn in demselben Masse von den übernommenen Verbindlichkeiten zu befreien sowie für andern Schaden ihm nach Ermessen des Richters Ersatz zu leisten.
2 Diesen Anspruch hat der Geschäftsführer, wenn er mit der gehörigen Sorgfalt handelte, auch in dem Falle, wo der beabsichtigte Erfolg nicht eintritt.
3 Sind die Verwendungen dem Geschäftsführer nicht zu ersetzen, so hat er das Recht der Wegnahme nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Gefälligkeitshandlungen ohne Rechtsbindungswillen
    · 10/21/2002 · 8 citations Summary
  2. 2
    Auftrag, nicht Dienstvertrag, das Schütteln eines Baumes für einen Nachbarn
    BGE 61_II_95
    · 01/01/1935 · 6 citations
  3. 3
    BGE 48_II_487
    01/01/1922 · 5 citations
  4. 4
    Ersatz von Erwerbsausfall bei Organspende
    · 06/23/2025 · 2 citations Summary
  5. 5
    I. Berufung Schärer. 1. Berufung gegen Zwischenentscheid, Zulässigkeit
    · 05/20/1969 · 2 citations Summary
  6. 6
    Gerichtskosten im kantonalen Verfahren bei Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerden auf dem Gebiet der Invalidenversicherung
    · 06/23/2025 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Architekturvertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag; Honorar
    · 03/31/2008 · 3 citations de
  • 10/21/2002 · 2 citations de
  • Negative declaratory action; transfer of assets
    · 04/22/2025 · 1 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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