Art. 475 CO
Recht des Hinterlegers
1 Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache nebst allfälligem Zuwachs jederzeit zurückfordern, selbst wenn für die Aufbewahrung eine bestimmte Dauer vereinbart wurde.
2 Jedoch hat er dem Aufbewahrer den Aufwand zu ersetzen, den dieser mit Rücksicht auf die vereinbarte Zeit gemacht hat.
Leading decisions 6
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1Auftrag zu treuhänderischer Vermögensverwaltung; Rückerstattungsanspruch des Auftraggebers; Verjährung. 1. Anwendbares Recht6 citations
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2Hinterlegungsvertrag1 citations
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3Rechtliches Schicksal des Erlöses aus der Rückzahlung einer Obligation, welcher der auf bewahrenden Bank (die den Titel in ein fremdes Sammeldepot gelegt hatte) kurz vor dem Entzug der Bewilligung zur Ausübung des Bankg…1 citations
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4Das gemeinschaftliche Depot und Konto unterliegt grundsätzlich den Vorschriften über den Auftrag (Erw. 2)1 citations
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5BGE 77_II_861 citations01/01/1951 · 1 citations
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6Unwahre Universalversammlungsprotokolle0 citations
Unpublished, but essential 2
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Betrügerisch erwirkte Auszahlung des Altersguthabens, Beweislast für Vertragserfüllung, Verrechnung (BGE 9C_634/2014)0 citationsBV.2012.00094· 06/26/2014 · 0 citations de
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Depotvertrag0 citations
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