Art. 477 OR

Die hinterlegte Sache ist auf Kosten und Gefahr des Hinterlegers da zurückzugeben, wo sie aufbewahrt werden sollte.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unregelmässiger Hinterlegungsvertrag
    · 25.06.1974 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 55_II_107
    01.01.1929 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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