Art. 514 CO
Schuldverschreibungen und freiwillige Zahlung
1 Eine Schuldverschreibung oder Wechselverpflichtung, die der Spielende oder Wettende zur Deckung der Spiel- oder Wettsumme gezeichnet hat, kann trotz erfolgter Aushändigung, unter Vorbehalt der Rechte gutgläubiger Dritter aus Wertpapieren, nicht geltend gemacht werden.
2 Eine freiwillig geleistete Zahlung kann nur zurückgefordert werden, wenn die planmässige Ausführung des Spieles oder der Wette durch Zufall oder durch den Empfänger vereitelt worden ist, oder wenn dieser sich einer Unredlichkeit schuldig gemacht hat.
Leading decisions 4
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1Betrug bei einem Fernsehquiz, Arglist, Vermögensschaden, Vorsatz1 citations
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21 citations
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31. Art. 4 und 38 LG0 citations
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4BGE 75_II_2930 citations10/11/1949 · 0 citations
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