Art. 519 OR
1 Der Leibrentengläubiger kann, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, die Ausübung seiner Rechte abtreten.
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Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Unpfändbarkeit eines Genossenschaftsanteils? Der statutarische Ausschluss der Übertragung und Verpfändung hindert die Pfändung nicht.1 Zitierungen
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2BGE 53_III_1671 Zitierungen01.12.1927 · 1 Zitierungen
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3BGE 51_III_1691 Zitierungen01.01.1925 · 1 Zitierungen
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4Unpfändbarkeit einer Leibrente (Art. 92 Ziff. 7 SchKG)0 Zitierungen
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5Pfändung eines Anspruchs gegen eine Personalfürsorgestiftung0 Zitierungen
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6BGE 70_III_650 Zitierungen20.09.1944 · 0 Zitierungen
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