Art. 545 CO

Im Allgemeinen

1 Die Gesellschaft wird aufgelöst: 1. wenn der Zweck, zu welchem sie abgeschlossen wurde, erreicht oder wenn dessen Erreichung unmöglich geworden ist; 2. wenn ein Gesellschafter stirbt und für diesen Fall nicht schon vorher vereinbart worden ist, dass die Gesellschaft mit den Erben fortbestehen soll; 3. wenn der Liquidationsanteil eines Gesellschafters zur Zwangsverwertung gelangt oder ein Gesellschafter in Konkurs fällt oder unter umfassende Beistandschaft gestellt wird; 4. durch gegenseitige Übereinkunft; 5. durch Ablauf der Zeit, auf deren Dauer die Gesellschaft eingegangen worden ist; 6. durch Kündigung von seiten eines Gesellschafters, wenn eine solche im Gesellschaftsvertrage vorbehalten oder wenn die Gesellschaft auf unbestimmte Dauer oder auf Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen worden ist; 7. durch Urteil des Gerichts im Falle der Auflösung aus einem wichtigen Grund.
2 Aus wichtigen Gründen kann die Auflösung der Gesellschaft vor Ablauf der Vertragsdauer oder, wenn sie auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden ist, ohne vorherige Aufkündigung verlangt werden.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Tod eines Gesellschafters einer aus zwei natürlichen Personen bestehenden einfachen Gesellschaft; rechtliches Los der im Gesamteigentum beider Gesellschafter stehenden Liegenschaft im Falle der Auflösung der Gesellschaf…
    · 05/04/1993 · 11 citations Summary
  2. 2
    Verwertung des Liquidationsanteils des Schuldners an einer einfachen Gesellschaft; Anordnung der Auflösung und Liquidation der einfachen Gesellschaft durch die kantonale Aufsichtsbehörde; Erfordernis der Kündigung des G…
    · 12/11/2007 · 6 citations Summary
  3. 3
    BGE 78_III_167
    10/28/1952 · 3 citations
  4. 4
    Klage auf Realerfüllung (E. 2a). 3. Meinungsverschiedenheiten über die Art des Umbaues, welche die Erfüllung und eine Einigung über die Nutzung der Liegenschaft erschweren; Rechtsfolgen (E. 2b und c).
    · 08/23/1984 · 2 citations
  5. 5
    Kündbarkeit der einfachen Gesellschaft. 1. Art. 546 Abs. 1 OR ist nicht zwingender Natur (Änderung der Rechtsprechung)
    · 12/16/1980 · 2 citations Summary
  6. 6
    Beitragsrechtliche Stellung der Erben eines Komplementärs
    · 03/16/1988 · 1 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 02/24/2006 · 6 citations de
  • Pfändung und Verwertung von Anteilsrechten
    · 02/06/2007 · 4 citations de
  • Verwertung eines Anteils an einem Gemeinschaftsvermögen (einfache Gesellschaft)
    · 02/22/2016 · 3 citations de Summary

Latest Federal Supreme Court decisions

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