Art. 62 CO
Im Allgemeinen
1 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten.
2 Insbesondere tritt diese Verbindlichkeit dann ein, wenn jemand ohne jeden gültigen Grund oder aus einem nicht verwirklichten oder nachträglich weggefallenen Grund eine Zuwendung erhalten hat.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Ungerechtfertigte Bereicherung86 citations
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2Verwaltungskosten der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge77 citations
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3Art. 47 AHVG (gültig gewesen bis 3162 citations
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4Rückforderungsanspruch aufgrund zuviel bezahlter Akontozahlungen62 citations
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5Haftung des vollmachtlosen Stellvertreters (Art. 39 OR). 1. Der vollmachtlose Stellvertreter haftet aus Bereicherungsrecht auch dann, wenn er die Leistung selber nicht empfangen hat, sondern diese durch Anweisung einem…42 citations
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6Art. 47 Abs. 1 AHVG: Grundlage und Umfang der Pflicht zur Rückerstattung von zu Unrecht ausgerichteten Leistungen einer Berufsvorsorgeeinrichtung39 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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23 citations11/27/2006 · 23 citations de
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15 citations
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Erstwohnungspflichtersatzabgabe (Rückforderung)15 citations
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