Art. 70 CO
1 Ist eine unteilbare Leistung an mehrere Gläubiger zu entrichten, so hat der Schuldner an alle gemeinsam zu leisten, und jeder Gläubiger kann die Leistung an alle gemeinsam fordern.
2 Ist eine unteilbare Leistung von mehreren Schuldnern zu entrichten, so ist jeder Schuldner zu der ganzen Leistung verpflichtet.
3 Sofern sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt, kann alsdann der Schuldner, der den Gläubiger befriedigt hat, von den übrigen Schuldnern verhältnismässigen Ersatz verlangen, und es gehen, soweit ihm ein solcher Anspruch zusteht, die Rechte des befriedigten Gläubigers auf ihn über.
Leading decisions 3
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1Auslegung des Rechtsbegehrens (E. 1). 2. Ein Grundstückkauf unter zwei Erben, die sich damit über das im Erbteilungsvertrag vereinbarte Veräusserungsverbot hinwegsetzen, ist unter allen Beteiligten als ungültig zu betra…1 citations
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2BGE 53_III_1450 citations09/29/1927 · 0 citations
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3BGE 31_II_6620 citations11/25/1905 · 0 citations
Unpublished, but essential 3
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZOR.2014.811 citationsZOR.2014.81· 02/24/2015 · 1 citations de
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Expulsion0 citationsLF200042· 10/16/2020 · 0 citations de
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0 citations10/18/2002 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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