Art. 712 CO
1 Bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, wählt die Generalversammlung eines der Mitglieder des Verwaltungsrats zum Präsidenten. Dessen Amtsdauer endet spätestens mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
2 Bei Gesellschaften, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind, wählt der Verwaltungsrat eines seiner Mitglieder zum Präsidenten. Die Statuten können bestimmen, dass der Präsident durch die Generalversammlung gewählt wird.
3 Wiederwahl ist möglich.
4 Ist das Amt des Präsidenten vakant, so ernennt der Verwaltungsrat für die verbleibende Amtsdauer einen neuen Präsidenten. Die Statuten können andere Regeln zur Behebung dieses Organisationsmangels vorsehen.
Leading decisions 3
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1Aktienrecht1 citations
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2Wahl der Revisionsstelle; Stimmrechtsaktien; Stichentscheid0 citations
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31. Art. 159 StGB, ungetreue Geschäftsführung0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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2 citations
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Ernennung eines Präsidenten des Verwaltungsrates oder eines Sachwalters bzw. Auflösung der Gesellschaft nach Art. 731b OR1 citationsZKBER.2017.10· 10/18/2016 · 1 citations de
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1 citations06/29/2015 · 1 citations de
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