Art. 734 CO
1 Der Verwaltungsrat erstellt jährlich einen schriftlichen Vergütungsbericht.
2 Die Bestimmungen des zweiunddreissigsten Titels über die Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung, die Darstellung, Währung und Sprache und die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher sind für den Vergütungsbericht entsprechend anwendbar.
3 Für die Bekanntgabe und die Veröffentlichung des Vergütungsberichts sind die Bestimmungen über die Bekanntmachung und Veröffentlichung des Geschäftsberichts entsprechend anwendbar.
Unpublished, but essential 1
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
0 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.