Art. 735 OR
1 Die Generalversammlung stimmt über die Vergütungen ab, die der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und der Beirat direkt oder indirekt von der Gesellschaft erhalten.
2 Die Statuten regeln die Einzelheiten zur Abstimmung. Sie können das weitere Vorgehen bei einer Ablehnung der Vergütungen durch die Generalversammlung regeln.
3 Die folgenden Regeln müssen eingehalten werden: 1. Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Vergütungen ab. 2. Die Generalversammlung stimmt gesondert über den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats ab. 3. Die Abstimmung der Generalversammlung hat bindende Wirkung. 4. Wird prospektiv über variable Vergütungen abgestimmt, so muss der Generalversammlung der Vergütungsbericht zur Konsultativabstimmung vorgelegt werden.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 76_I_1622 Zitierungen07.06.1950 · 2 Zitierungen
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2Aktienrecht0 Zitierungen
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3BGE 76_I_1500 Zitierungen01.01.1950 · 0 Zitierungen
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4BGE 38_II_1560 Zitierungen23.05.1912 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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0 Zitierungen15.12.2021 · 0 Zitierungen
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VB.2004.002270 Zitierungen23.03.2005 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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