Art. 735 OR

1 Die Generalversammlung stimmt über die Vergütungen ab, die der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und der Beirat direkt oder indirekt von der Gesellschaft erhalten.
2 Die Statuten regeln die Einzelheiten zur Abstimmung. Sie können das weitere Vorgehen bei einer Ablehnung der Vergütungen durch die Generalversammlung regeln.
3 Die folgenden Regeln müssen eingehalten werden: 1. Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Vergütungen ab. 2. Die Generalversammlung stimmt gesondert über den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats ab. 3. Die Abstimmung der Generalversammlung hat bindende Wirkung. 4. Wird prospektiv über variable Vergütungen abgestimmt, so muss der Generalversammlung der Vergütungsbericht zur Konsultativabstimmung vorgelegt werden.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 76_I_162
    07.06.1950 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Aktienrecht
    · 23.09.1987 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 76_I_150
    01.01.1950 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 38_II_156
    23.05.1912 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 15.12.2021 · 0 Zitierungen
  • VB.2004.00227
    23.03.2005 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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