Art. 793 OR

Leistung der Einlagen

1 Die Gesellschafter sind zur Leistung einer dem Ausgabebetrag ihrer Stammanteile entsprechenden Einlage verpflichtet.
2 Die Einlagen dürfen nicht zurückerstattet werden.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schenkungsanfechtung, Rückgabe einer anfechtbar erworbenen Sache, Wertersatz
    · 31.03.2006 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 40_II_35
    16.01.1914 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Anfechtungsklage
    · 31.03.2006 · 1 Zitierungen
  • Anstiftung zu Brandstiftung, versuchter Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Anstiftung zu falschem Zeugnis; Zivilansprüche; Unschuldsvermutung; Willkür
    · 09.09.2019 · 0 Zitierungen

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