Art. 793 OR
Leistung der Einlagen
1 Die Gesellschafter sind zur Leistung einer dem Ausgabebetrag ihrer Stammanteile entsprechenden Einlage verpflichtet.
2 Die Einlagen dürfen nicht zurückerstattet werden.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Schenkungsanfechtung, Rückgabe einer anfechtbar erworbenen Sache, Wertersatz0 Zitierungen
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2BGE 40_II_350 Zitierungen16.01.1914 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Anfechtungsklage1 Zitierungen
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Anstiftung zu Brandstiftung, versuchter Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Anstiftung zu falschem Zeugnis; Zivilansprüche; Unschuldsvermutung; Willkür0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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